Mit dem StattGehalt aufs Siegertreppchen
Mit dem „StattGehalt“ hat es Bayreuth beim Bayerischen Stadtmarketingpreis auf Platz 2 der Städte ab 50.000 Einwohner geschafft. Die Jury wertete die Umsetzung des Wertgutscheins für Arbeitgeber als Projekt mit Vorbildcharakter und hob das Produkt als Reaktion auf Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen hervor.
Ziel des vom bayerischen Wirtschaftsministerium geförderten Preises ist es, intelligente und innovative Konzepte für die Belebung der Innenstädte und des öffentlichen Raums bekannt zu machen. „Bayerns Innenstädte unterliegen einem hohen Veränderungsdruck, der durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie nochmals zugenommen hat. Kommunen und Handelswelt müssen den Wandel aktiv gestalten und insbesondere die Zukunftschancen aus der Digitalisierung ergreifen“, sagte Minister Hubert Aiwanger anlässlich der Preisverleihung..
Genau das soll mit dem StattGehalt erreicht werden, bekräftigt die Bayreuth Marketing und Tourismus GmbH (BMTG), die das Projekt gemeinsam mit AVS auf den Weg gebracht hat. „Wir sind stolz auf die Nominierung. Sie ist für uns die Bestätigung, dass das StattGehalt von Experten anerkannt und positiv wahrgenommen wird“, so Dr. Manuel Becher, Geschäftsführer der BMTG. „Der Platz auf dem Treppchen ist für uns Ansporn, gemeinsam mit unserem Partner AVS das Projekt StattGehalt weiter in die Digitalisierung zu führen und zu optimieren.“
Das Stattgehalt ist eine Ergänzung zum StattGeld, das ebenfalls auf dem AVS-Gutscheinsystem basiert. Dabei handelt es sich um eine Magnetstreifenkarte, die im individuellen Design des Kunden produziert wird und flexibel aufladbar ist. „Als Spezialdienstleister für Gutscheinsysteme kümmern wir uns um die Beratung im Vorfeld, die Produktion der Gutscheinmedien, die Einrichtung des Systems, die Schulung der Nutzer und die Begleitung im laufenden Projekt“, führt Thomas Leitmannstätter, Sales Manager Systeme bei AVS, aus. Vorhandene Zahlungsterminals sind nutzbar und machen das System schnell und komfortabel einsetzbar. Gleiches gilt für das StattGehalt.
Rechtssicher auch nach Gesetzesänderung.
Als Gewinn für Handel und Unternehmen war das StattGehalt ins Rennen gestartet und überzeugte die Juroren mit einer Lösung dafür, wie man gleichzeitig das Gehalt der Bayreuther in der Stadt binden und damit branchenübergreifend den stationären Handel unterstützen kann. Dies gelingt, indem die Arbeitgeber zum Beispiel im Rahmen eines Prämiensystems personalisierte Karten für ihre Mitarbeiter ausgeben, die aufladbar sind. Bis zu einer Freigrenze von 44 Euro monatlich müssen weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Jeder Arbeitnehmer kann also bis zu 528 Euro zusätzlich im Jahr steuerfrei erhalten. Weil mit dem StattGehalt nur Waren in der Bayreuther Geschäftswelt, also bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen, bezogen werden, zählt es zu den sogenannten Controlled-Loop-Karten und ist auch nach der Gesetzesänderung vom 1.1.2020 rechtskonform.