FRISTO Getränkemarkt
Individuelle Lösung durch kombinierte Umsetzung von Mitarbeiter- und Kundengutscheinkarte
Wie viele Arbeitgeber suchte auch der Getränkefilialist FRISTO – mit über 225 Märkten in acht Bundesländern sowie im österreichischen Tirol und mehr als 1.350 Angestellten – nach einer anwendungsfreundlichen und unkomplizierten Möglichkeit, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Mehrwert durch steuerfreie Zuwendungen zu bieten. Gleichzeitig wollte FRISTO neben der Mitarbeiterbindung auch die Kundenbindung durch ein neues Gutscheinsystem stärken.
Kombinierte Umsetzung von Mitarbeitergutschein und Gutscheinkarte
Vor einigen Jahren hatte FRISTO bereits ein Papiergutscheinsystem für ihre Kunden und Mitarbeiter eingeführt. Da sich jedoch die Abrechnung, Verwaltung und Buchhaltung äußerst aufwändig gestalteten, entschieden sie sich, den Prozess zu digitalisieren und auf intelligente Guthabenkarten umzustellen. Wichtig war ihnen dabei, dass sowohl die Mitarbeitergutscheine als auch die Gutscheinkarten für FRISTO-Kunden in ihr bestehendes Kassensystem integrierbar sind. Aus diesem Grund entschieden sie sich für den Spezialanbieter für Gutscheine, Kundenbindung & Tourismus: AVS.
Da dieser Fall besondere Herausforderungen mit sich brachte, ermittelte AVS gemeinsam mit dem Getränkefilialisten ein individuelles Anforderungsprofil, um ein passgenaues Gutscheinsystem für FRISTO liefern zu können. So ermöglichte AVS – durch die Zusammenarbeit mit dem Kassenhersteller von FRISTO – eine reibungslose Integration beider Guthabenkarten in das bestehende Kassensystem. Auch übernahm AVS die Produktion der Karten inklusive Gutscheinträger, die technische und finanzielle Abwicklung der Gutscheine und die Erstellung eines Web-Reportings, mit dem unter anderem die Anzahl von Gutscheinen sowie das sich auf den Karten befindende Restguthaben und damit der im Kreislauf gebundene Umsatz ausgewertet werden können. Also eine passgenau All-in-One-Lösung durch die AVS!
So funktioniert der Mitarbeitergutschein:
FRISTO nutzt die Möglichkeit, seinen Beschäftigten – unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen – zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn monatlich steuerfreie Sachbezüge zukommen zu lassen. Hierfür hat jeder Mitarbeiter eine eigene personalisierte Karte, die direkt im Getränkemarkt einlösbar ist. Für jede Karte kann ein individueller Betrag definiert werden, um beispielsweise gute Leistung besonders zu belohnen. Weil ohne vorherige Mitteilung an AVS die steuerfreie Höchstgrenze nicht überschritten werden kann, ist ausgeschlossen, dass sich das Unternehmen zu seinen Ungunsten verrechnet. Bei Bedarf sind auch weitere Guthabentypen möglich, beispielsweise ein Geburtstagsgutschein.