Änderung des Melderechts – Viel Lärm um nichts?

Mit dem neuen Jahr trat das Bürokratieentlastungsgesetz BEG IV in Kraft und als Bestandteil davon eine Änderung des Bundesmeldegesetzes. Demzufolge wurde die besondere Meldepflicht für inländische Gäste in Beherbergungsbetrieben abgeschafft, während für ausländische Gäste die Meldepflicht bestehen bleibt.

Schon die Ankündigung dieser Gesetzesänderung im August 2023 hatte eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen. Beispielsweise wie und auf welcher Rechtsgrundlage künftig die Erhebung von Gastdaten für Kurtaxen oder Gästekarten erfolgen soll. Die führenden Branchenverbände mit dem Deutschen Tourismusverband DTV, dem Heilbäderverband und auch dem Hotelverband Deutschland (IHA) initiierten somit eine Serie gemeinsamer Informationsveranstaltungen und brachten mit Unterstützung der AVS GmbH einen Handlungsleitfaden heraus. Dessen Tenor lautete: Eine verpflichtende Gastmeldung durch die Beherbergungsbetriebe für die Abwicklung der Gastbeiträge erfolgt auch auf Basis kommunaler Abgabegesetze und Satzungen. Da etliche dieser Satzungen allerdings auf das Bundesmeldegesetz verwiesen, mussten diese angepasst werden und es gilt, den Fortbestand einer verpflichtenden Meldung den Beherbergungsbetrieben und Gästen gegenüber zu kommunizieren. Für manche Destinationen und Orte bedeutete dies zumindest verwaltungsrechtlich einen heißen Herbst.

Es wurde diskutiert, welche Daten künftig für den Zweck der Gasterhebung dringend erforderlich sind, um eine Datenerhebung über Formulare oder eben eine Meldemaske rechtskonform zu ermöglichen. Über ein Drittel der 300 AVS-Ortskunden grenzten somit beispielsweise die Pflichtfelder im System ein und nahmen auch Änderungen an den manuellen Meldescheinen und Formulierungen auf Homepages und Druckvorlagen vor. Auch die Nachfrage nach der digitalen Gästekarte für das Smartphone nahm spürbar zu, jetzt, wo der Ausdruck Papiermeldeschein eigentlich nur noch für ausländische Gäste erforderlich ist.

Nun steht die Saison vor der Tür und die Frage im Raum, ob die Kommunen für die Gastmeldung 2025 hinreichend gerüstet sind. 

Norbert Kunz vom DTV: „Unsere Informationskampagnen zum Jahresende und Handreichungen waren wichtig und ich denke, die Orte sind gut aufgestellt, auch wenn wir uns als Verband in Bezug auf das Gesetz einen längeren Übergangszeitraum gewünscht hätten.“ 

Der DTV bietet für DMOs nun am 3. April erneut mit Rechtsanwalt Florian Riechey ein kostenpflichtiges Seminar an – „Abschaffung der besonderen Meldepflicht: Zwischenbilanz und Praxischeck“. Anmeldung hier: DTV-OnlineShop

Dem Ersteindruck von Markus Luthe, vom Hotelverband IHA zufolge, ist von den Änderungen im Meldegesetz bislang nur wenig zu spüren:

„Die meisten unserer Hoteliers machen in Sachen Meldeschein weiter wie bisher.“

Im TN-Newsletter war im Februar ebenfalls zu lesen, dass fast alle Hotels weiterhin Meldescheine auch an deutsche Gäste ausgeben. Der Beitrag stützt sich dabei auf eine Branchenbefragung von HoGa-Netz (PM-HoGa-Netz-Umfrage-Meldescheinpflicht.pdf).

Viel Lärm also um nichts? Der große Wurf für die Tourismusbranche steckte im Bürokratieentlastungsgesetz ohnedies nicht. Aufgrund der Bundestagswahl und des Regierungswechsels ist derzeit auch nicht davon auszugehen, dass gerade das darin eingebundene Thema „Meldepflicht“ zu einem großen Medienrummel führt. Dies hätte vermutlich zur Folge gehabt, dass zahllose Gäste künftig irritiert oder verärgert darüber sind, dass sie weiterhin ihre Meldedaten beim Einchecken abgeben müssen. Doch warten wir´s ab; die Saison hat ja noch nicht angefangen.