Änderung des Melderechts im Tourismus - Was nun?
„Die Abschaffung der Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige“ wurde als einer der großen Würfe des Bürokratieentlastungsgesetzes für Mitte des Jahres angekündigt. Die mit dem Gesetz einhergehenden Änderungen sorgten allerdings für reichlich Wirbel oder zumindest Skepsis in der Branche, insbesondere dort, wo das Meldegesetz mit dem Gastbeitrag oder den Gästekarten verbunden ist. Was ist nun damit?
Rechtsausschuss beschließt Bürokratieentlastungsgesetz IV
Am 26. September wurde das BEG IV vom Bundestag verabschiedet. Ein Bestandteil des BEG IV ist die Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG), der zu Folge die besondere Meldepflicht für inländische Gäste in Beherbergungsbetrieben abgeschafft wird. Für ausländische Gäste indes wird die Meldepflicht bestehen bleiben.
Vor der finalen Verkündung des Gesetzes ist im nächsten Schritt die Verabschiedung durch den Bundesrat notwendig. Eine angemessene Übergangsfrist zur Umsetzung der Maßnahme ist dabei nicht vorgesehen, ein Einwand hierzu könnte jedoch noch in die Bundesratssitzung eingebracht werden. Dies hat auch der DTV erneut eingefordert. Nach derzeitigem Stand und anhand verschiedener Medienberichte ist von einem Inkrafttreten zum Jahreswechsel 2024/25 auszugehen.
Viele Fragen zur praktischen Umsetzung
Bereits im Vorfeld hat diese Änderung eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen. Beispielsweise, auf welcher Rechtsgrundlage künftig die Erhebung von Gastdaten für Kurtaxen oder Gästekarten erfolgen soll. Der DTV hat hierzu bereits im Sommer eine Handreiche veröffentlicht, die hier Verweise zu Satzungen und kommunale Abgabengesetze enthält.
Hierüber sollten die Kommunen eine Hilfestellung, zumindest in Bezug auf die gesetzliche Grundlage für die künftige Gastdatenerfassung, erhalten, denn die Frist zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes könnte knapp sein und auch Anpassungen in den Kommunen brauchen Zeit. Doch mit einer Satzungsanpassung allein wird es nicht getan sein. Auf die bislang über das Bundesmeldegesetz vorgeschriebene Gastanmeldung und Datengenerierung setzen etliche Abläufe auf. Hierzu gehören etwa die Generierung regionaler Statistiken zum Gästeaufkommen, die Gastbeitragsabrechnung und Kurtaxkontrolle oder die Ausgabe personalisierter Gästekarten. So sind auch Änderungen in den Systemen und Prozessen zur Gastregistrierung vorzunehmen und in den Verwaltungen zu etablieren. Neben den digitalen Systemen zur Datenerfassung, die vielerorts im Einsatz sind, werden auch etwaige Papiervorlagen für manuelle Prozesse adaptiert werden müssen. Zudem sollte eine entsprechende Kommunikation an Gäste und Beherbergungsbetriebe vorbereitet werden. Orte und Destinationen werden also reichlich zu tun bekommen und nicht wenige sind angesichts möglicher Auswirkungen recht ratlos.
Arbeitsgruppe formuliert Handlungsempfehlungen
Es besteht allerdings eine „Initiative zur Vernetzung und Digitalisierung der Gastanmeldung und von Gastbeitragssystemen“ unter dem Dach der „Nationalen Plattform Zukunft des Tourismus“. Die Arbeitsgruppe, der auch der Deutsche Tourismusverband (DTV), der Deutsche Heilbäderverband und der Hotelverband Deutschland (IHA) beiwohnen, hat sich bereits lange im Vorfeld mit den möglichen Auswirkungen der Gesetzesänderung befasst. So ist eine Dokumentation mit konkreten Handlungsempfehlungen in Arbeit, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Verbände veröffentlicht werden soll.